Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht dient der Regelung der Mobilität. In der Praxis mit Abstand am bedeutsamsten ist insoweit das Straßenverkehrsrecht (in Abgrenzung zum Schienen- oder Luftverkehrsrecht). Angesichts der Dichte des Verkehrs und der Bedeutung des Kraftfahrzeugs für das alltägliche Leben, nimmt das Verkehrsrecht einen großen Raum auch in unserer Praxis ein.

Dabei muss kein Kraftfahrzeug involviert sein. Ein Verkehrsunfall kann sich auch zwischen Radfahrern und Fußgängern ereignen, auch einem alkoholisierten Radfahrer ist die Teilnahme am Verkehr untersagt.

Das Verkehrsrecht ist besonders facettenreich, als es sich über alle großen Rechtsbereiche erstreckt. Dies macht trotz der weiten Verbreitung verkehrsrechtlicher Probleme die Kompetenz und Erfahrung in diesem Spezialgebiet für unsere Mandanten besonders wichtig.

So greift das Verkehrsrecht in das Verwaltungsrecht ein, etwa im Rahmen der Abwehr unberechtigter oder überhöhter Feuerwehr- oder Abschleppkostenbescheide, aber auch bei der Bewältigung von Hindernissen bei der Fahrerlaubniserteilung (z. B. MPU-Anordnungen). Eine größere Rolle spielt das Straf- und Bußgeldrecht, als viele mögliche Verkehrsverstöße als Straftaten (z. B. Fahren ohne Führerschein oder unter Alkoholeinfluss; Verkehrsunfallflucht) oder Bußgeldtatbestände (insb. überhöhte Geschwindigkeit) ausgestaltet sind. Insoweit gilt es, den Mandanten vor Strafe oder Bußgeld zu bewahren, auch weitere Maßnahmen wie etwa Fahrverbote nach Möglichkeit abzuwenden.

Am bedeutsamsten ist jedoch das Verkehrszivilrecht.

So besteht eine Verknüpfung des Verkehrszivilrechts mit dem Vertragsrecht, etwa wenn Mängelansprüche aus einem Kfz-Kauf- oder -reparaturvertrag durchzusetzen oder Probleme in der Abwicklung eines Kfz-Leasingvertrages auszuräumen sind.

Gleichwohl liegt der Schwerpunkt des Verkehrszivilrechts außerhalb des vertraglichen Bereichs, namentlich in der Abwicklung von Verkehrsunfällen. Wir bearbeiten den „kleinen Blechschaden“ bis hin insbesondere zu großen, umfangreichen Personenschäden. Insbesondere auch bei der Bearbeitung des " großen Personenschadens " kommt uns unsere große Erfahrung und Kompetenz zu Gute.

Auch andere Problemgestaltungen im Zusammenhang mit solchen Verkehrsunfällen, namentlich Streitigkeiten bis hin zu Deckungsprozessen im KH- und Kaskoversicherungsverhältnis oder Regresse gegen andere Unfallverursacher oder im „kranken“ Versicherungsverhältnis werden von Halm & Collegen betreut. Einen besonderen Stellenwert hat insoweit die Betrugsabwehr sowohl im KH- als auch im Kaskobereich (vorgetäuschte, abgesprochene oder provozierte Unfälle, betrügerische Schadenaufbauschung). Wir werden für unsere Mandanten in allen denkbaren Fragen der Straßenverkehrshaftung, sowohl außergerichtlich als auch – bundesweit – gerichtlich tätig.

Wir sind nicht auf eine Seite festgelegt. Vielmehr vertreten wir sowohl Anspruchsteller/Geschädigte als auch (vermeintliche) Schädiger und teilweise ständig und seit Jahrzehnten deren Versicherungsgesellschaften . Unseren Mandanten auf beiden Seiten kommt dabei unsere jahrzehntelange Prozess- und Regulierungserfahrung zugute.

Aufgrund unserer bundesweiten Tätigkeit und einem hervorragenden Netzwerk, kennen und berücksichtigen wir natürlich die örtliche Rechtsprechung.

Diese Seite drucken:





Send

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Pellentesque quis nisi tincidunt, molestie nunc vulputate