Versicherungsrecht

Versicherungsrecht ist eine sehr spezielle Rechtsmaterie, die die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsgesellschaften regelt. Es versteht sich als Regulierung der Beziehungen der Risikogemeinschaft zur Absicherung von Schäden.

Dabei ist die Materie so speziell, dass auch wir davon in der Regel vornehmlich nur einige typische Bereiche bearbeiten:

  • das Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung für die freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflichtversicherung, die Tierhalterhaftpflicht und die Bauwesenversicherung).
  • die Vertrauensschaden- und Rechtschutzversicherung
  • das Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-,
    Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung). Bei der Fahrzeugversicherung handelt es sich hier um die "Kaskoversicherung", soweit der Versicherungsnehmer Schäden an dem eigenen Fahrzeug absichert.

In allen Versicherungsbereichen, insbesondere in der Sachversicherung, bereiten wir für unsere Klienten mit einem eigens dafür eingerichteten Dezernat Regresse vor bzw. führen diese außergerichtlich wie gerichtlich durch.

Alle Kolleginnen und Kollegen der Kanzlei sind im Versicherungsrecht zu Hause und tätig, außergerichtlich wie gerichtlich.

Unsere Visitenkarte und Empfehlung sind die Unternehmen, die wir teilweise bereits seit Jahrzehnten loyal und erfolgreich beraten und vertreten.

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