Honorare

Klärung vor Mandatsbeginn

info[at]halmcollegen.de

Um Ihnen die Kosten unserer Tätigkeit transparent zu machen, sprechen wir über die Honorarfrage gerne mit Ihnen vor Mandatserteilung.

Soweit und solange wir keine andere Vereinbarung treffen, berechnen sich unsere Honorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Höhe der dort genannten Gebühren bemisst sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert. Gleichzeitig bieten wir aber auch neben der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) unsere Tätigkeit nach Zeithonorar oder einer Pauschale an. Je nach Berufserfahrung des jeweiligen Mitarbeiters, Bedeutung der Angelegenheit und dem von uns zu übernehmenden Haftungsrisiko variieren die Stundensätze zwischen EUR 130,00 und EUR 400,00 zuzüglich Mehrwertsteuer.

Die Erfahrung lehrt, dass die Vereinbarung einer Abrechnung auf Zeitbasis auch für Sie Vorteile mit sich bringt. Mit einer Vielzahl auch kleinerer Probleme können Sie sich regelmäßig an uns wenden, ohne befürchten zu müssen, hohe Anwaltsrechnungen zu erhalten, nur weil der jeweilige Gegenstandswert, der dem Problem zugrunde liegt, recht hoch ist.

Honorarvereinbarungen allerdings müssen nach dem Gesetz schriftlich erfolgen. Die Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren ist nur im außergerichtlichen (Beratungs-) Bereich erlaubt.





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